Der Kasteler Krankenhaus-Verein (KKV) ist die „Zentrale für ambulante Pflege und Alltagshilfen“. Aus unserem Menschenbild heraus, dass “alle Menschen gleichwertig sind und das Recht haben, in Würde zu leben und zu sterben”, versehen unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – aber auch viele ehrenamtlich im Rahmen einer Aufwandsentschädigung Tätigen – ihre tägliche Arbeit. Unterstützung erfuhr der KKV bis 2011 auch durch seine Zivildienstleistenden.
In Anlehnung an sein Menschenbild sorgt der KKV dafür, dass hilfsbedürftige Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben und wohnen können. Es ist uns wichtig, den steigenden Bedarf an Unterstützung gegenüber hilfsbedürftigen Menschen in unserer Region auch weiterhin auf menschlicher Basis aufrecht zu erhalten.
Der KKV möchten gerne, dass auch die Bevölkerung sich in seinen „Sozialen Diensten“ vertreten sieht. Der KKV wirbt deshalb um Mitglieder. Es wäre schön, wenn sich mehr Menschen für eine Mitgliedschaft im KKV entscheiden könnten. Eine Sozialgemeinschaft, die einst „von Menschen für Menschen gegründet“ wurde, sollte sich auch in der Anzahl der Mitglieder widerspiegeln.
Geben Sie durch Ihre Mitgliedschaft dem Kasteler Krankenhaus-Verein (KKV) ein Gesicht – Ihr Gesicht. Ermutigen Sie dadurch auch andere Menschen, sich für eine Mitgliedschaft im KKV zu entscheiden. Begeistern Sie in Ihrem Umfeld andere Menschen, dass diese sich auch für eine Mitgliedschaft VorOrt entscheiden. Wir freuen uns auf Sie.
Laden Sie bitte den untenstehenden Mitgliedsantrag herunter, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Anschließend senden Sie ihn uns zu – wir bestätigen Ihnen kurzfristig Ihre Mitgliedschaft. Gerne senden wir Ihnen das Anmeldeformular auch zu – oder bringen es auch persönlich bei Ihnen vorbei. Rufen Sie uns an.
Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag in Höhe von jährlich 36,00 Euro (Mindestjahresbetrag – oder einem höheren freiwilligen Betrag) tragen Sie auch dazu bei, dass die sozialen Hilfsangebote des KKV weiterhin Bestand haben können. Übrigens – die Mitgliedsgebühr können Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen.
Gerne können Sie unserer täglichen Arbeit am und für den Menschen auch durch Ihre Spenden unterstützen. Näheres zu Spendenmöglichkeiten können Sie unter der Rubrik „Spenden“ nachlesen.
Zum 31. Dezember 2023 – 188 Mitglieder
Zum 31. Dezember 2022 – 195 Mitglieder
Zum 31. Dezember 2021 – 205 Mitglieder
Zum 31. Dezember 2020 – 183 Mitglieder
Zum 31. Dezember 2019 – 195 Mitglieder
Die neue Satzung 2022 wurde mit Schreiben vom 02. November 2022 durch die LH Wiesbaden, Ordnungsamt wie folgt bestätigt:
„Gemäß § 33 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 1 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (HessAGBBGB) vom 18.12.1984 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Seite 344 ff. Nr. 23 – bestehen nach inhaltlicher und formalrechtlicher Prüfung keine Bedenken.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung Ihrer Satzungsänderung wird hiermit erteilt.“
Die Bestätigung durch das Finanzamt Wiesbaden I liegt uns auch vor. Mit Schreiben vom 28.09.2022 bestätigt uns das Finanzamt Wiesbaden I:
„Die Satzung der vorgenannten Körperschaft (Anmerkung: des KKV) in der Fassung vom 08.09.2022 erfüllt die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO“.
Hinweise: Die neue Satzung gilt somit ab dem 09. September 2022.
Der neue Mitgliedsantrag mit der Angabe des neuen Mitgliedbeitrages gilt laut Beschluss durch die Mitgliederversammlung ab dem 09. September 2022 für alle Neuanträge.
Stephan Lauer
1. Vorsitzender
Telefon: 06134 / 2 98 69 0
eMail: lauer-kkv@online.de