Die Stadtpolizei Wiesbaden verteilte in den letzten Tagen in einer Nachtaktion in Mz.-Kostheim fasst 300 „Knöllchen“ wegen falschem Parken auf Bürgersteigen. Und die Kontrollen werden weiter durchgeführt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun den Anwohnern das Recht gegeben, gegen aufgesetztes Parken vorzugehen (Urteil vom 06.06.2024). Laut Bundesverwaltungsgericht haben Anwohner für einen „räumlich begrenzten Abschnitte der eigenen“ Straßenseite Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen das verbotswidrige Gehwegparken, wie es das Gericht ausdrückte. Das gelte, wenn die bestimmungsgemäße Gehwegnutzung erheblich beeinträchtigt ist, und zwar von Beschwerdeführern. Die Behörden müssen sich nun mit dem Begehren der Bürger befassen. Sie können beim Gehwegparken kein Auge mehr zudrücken.
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