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Die neue Satzung 2022 wurde mit Schreiben vom 02. November 2022 durch die LH Wiesbaden, Ordnungsamt wie folgt bestätigt:
„Gemäß § 33 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 1 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (HessAGBBGB) vom 18.12.1984 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Seite 344 ff. Nr. 23 – bestehen nach inhaltlicher und formalrechtlicher Prüfung keine Bedenken.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung Ihrer Satzungsänderung wird hiermit erteilt.“
Die Bestätigung durch das Finanzamt Wiesbaden I liegt uns auch vor. Mit Schreiben vom 28.09.2022 bestätigt uns das Finanzamt Wiesbaden I:
„Die Satzung der vorgenannten Körperschaft (Anmerkung: des KKV) in der Fassung vom 08.09.2022 erfüllt die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO“.
Hinweise: Die neue Satzung gilt somit ab dem 09. September 2022.
Der neue Mitgliedsantrag mit der Angabe des neuen Mitgliedbeitrages gilt laut Beschluss durch die Mitgliederversammlung ab dem 09. September 2022 für alle Neuanträge.