• Spenden an den KKV
Spenden – eine nicht immer einfache Herzensangelegenheit

Spenden an den KKV

Viele Menschen tun sich in der heutigen Zeit schwer, Spenden an gemeinnützige Organisationen zu geben. Einerseits wissen viele nicht, wie ihre Spenden ver- und gebraucht werden. Andererseits sind viele Spender durch missbräuchlicher Verwendung von Spenden immer mehr verunsichert.

Der KKV in den Wiesbadener AKK-Vororten, versteht sich als eine sozial engagierte Einrichtung „VorOrt“. Im Jahre 1889 wurde er von Menschen für Menschen gegründet. Offenheit und Transparenz sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Unsere Hilfen erfolgen im Wesentlichen in der jeweiligen häuslichen Umgebung alter und/oder kranker Menschen. Wir wollen erreichen, dass älter werdende Menschen sich nicht in Einsamkeit oder Isolation begeben, sich aus der Gemeinschaft zurückziehen.

Wir schaffen damit auch weitere, zusätzliche Hilfsangebote, wie unsere Begegnungsstätte in Mainz-Kastel und unser „Haus Maaraue“ in Mainz-Kostheim, deren Finanzierungen über die Pflegekassen nicht immer ausreichend gedeckt sind. Wir sehen diese Angebote als sinnvoll Ergänzungen zu unseren Hilfsangebote an und wollen solche zukünftig auch weiterhin anbieten.

Unterstützen Sie unser Engagement bei der Versorgung und Betreuung alter, kranker und sonstiger der Hilfen benötigenden Menschen in und um AKK auch durch Ihre Spende. Damit können wir auch weiterhin Menschen Hilfe und Unterstützung und dadurch auch mehr Zuversicht und auch Lebensfreude schenken.

Spendenkonto – rechtliche Hinweise:
  • Unser Spendenkonto: Mainzer Volksbank eG

  • IBAN: DE89 5519 0000 0119 0140 17

  • BIC: MVBMDE55

  • Freistellungsbescheid unseres Finanzamtes Wiesbaden I:

  • Freistellungsbescheid vom: 12.2.2019

  • ANSPRECHPARTNER: 

    Eberhard Faßbender

    Vorsitzender

    eMail: fassbender-kkv@gmx.de

Anlass-Spende
Spende – statt – Geschenke

Was soll man Menschen schenken, die eigentlich schon alles haben? Vielleicht einfach ein kleines bisschen Menschlichkeit. Sie haben einen besonderen Anlass. Sie haben einen besonderen Geburtstag, feiern Silberne-, Goldene-, Diamantene Hochzeiten, haben vielleicht ein persönliches Jubiläum, aber auch bei Todesfällen oder zu Weihnachten oder einen sonstigen persönlichen Anlass. Sie möchten, außer den vielen Geschenken, wie Blumen, Naschwerke, die man Ihnen zu diesem Ehrentag bringt, ein zusätzliches, sinnvolles Zeichen setzen. Bitten Sie Ihre Gäste, einen Teil der Aufwendungen für Ihre Geschenke, als sinnvolles „Ergänzungsgeschenk“ durch eine Spende – an den KKV – umzuwidmen.


Welche Spendenmöglichkeiten haben Sie – haben Ihre Gäste?

Sie können während Ihrer Feier eine Spendenbox mit einem Hinweis zum Spendenempfänger KKV aufstellen. Ihre Gäste können ihren persönlichen Spendenanteil hier einwerfen. Nach Ihrer Feier vereinbaren Sie mit uns eine persönliche Übergabe Ihrer Sammelspende. Ihr Vorteil: – Sie können diese Spendensumme in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung als Ihre persönliche Spende einbringen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Ihre Gäste dem KKV eine Spende direkt zukommen lassen. Die Spende muss jedoch den Hinweis auf Ihren Namen, Ihren Anlass sowie die komplette postalische Adresse des Spenders enthalten. Der Spender erhält dann ab einem Betrag von 50,00 € von uns eine Spendenbescheinigung. Sie persönlich erhalten aufgrund Ihres freudigen Anlasses, nach einem Monat, von uns eine Spenderliste, mit den Namen der Spender, die ihre Spende an uns überwiesen haben – jedoch ohne Angaben zum Spendenbetrag – (Datenschutz!). Sie können sich dann – wenn Sie mögen – anschließend bei diesen Spendern bedanken.

Wie spende ich zum Anlass?

IBAN: DE89 5519 0000 0119 0140 17

BIC: MVBMDE55  Mainzer Volksbank eG

Geben Sie Ihren Gästen das „Spendenkennwort“ vor und bitten Sie diese gleichzeitig, auch ihre vollständige postalische Adresse bei der Überweisung mit anzugeben. Diese benötigen wir zur Ausstellung der entsprechenden Spendenbescheinigung.

Sie haben Fragen zu einer Spendenaktion  –  Ihr Ansprechpartner beim KKV:

Telefonische Rückfragen bitte an den Vorsitzenden des KKV:

Telefon: 06134 – 29869 0

eMail:  fassbender-kkv@gmx.de

Spenden bei Trauerfall
Spende – im Trauerfall
  • Es gibt auch traurige Anlässe, z.B. dann, wenn ein lieber, Ihnen nahestehender Mensch verstirbt. Auch hier kann man etwas Gutes tun – manchmal sogar im Sinne des Verstorbenen. Sicherlich ist es eine schöne und freundliche Geste, dem Verstorbenen Blumen, Kränze oder ein Gebinde mit auf seinen letzten Weg zu geben. Aber Solches hat oft nur kurze Lebensdauer, wird schon nach wenigen Tagen entsorgt. Vielfach haben Angehörige das Bedürfnis, trotz der eigenen Trauer, an andere Menschen zu denken. Diesen möchten sie Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. Denn zu wissen, dass mit der einen oder anderen Spende sinnbildlich auch Blumen hilfebedürftigen Menschen zugutekommen können, kann oftmals auch im Sinne eines Verstorbenen sein.

Spenden – statt – Blumen oder Kränze

In Ihrer Traueranzeige können Sie darauf hinweisen, dass Sie anstelle von Blumen, Kränzen oder Gebinde im Sinne des Verstorbenen um eine Spende an den KKV zur Unterstützung dessen Hilfeleistungen bitten. Dies könnte z.B. wie folgt geschehen:

Im Sinne des Verstorbenen bitten wir, anstelle von Blumen, Kränzen oder Gebinde, um eine Spende an den KKV zur Unterstützung dessen Hilfeleistungen. Bei Ihrer Überweisung geben Sie bitte das Kennwort – (z.B.: „den Namen des Verstorbenen“) – an.

Solche „Anlassspenden“ können dann durch die Trauergäste per Banküberweisung auf unser Spendenkonto – unter Angabe des jeweils vereinbarten Spendenkennwortes ausgeführt werden (Name des Verstorbenen).

Was erfolgt weiter?

Sie erhalten aufgrund Ihres Anlasses nach ca. einem Monat von uns eine Spenderliste, mit den Namen der Spender, die ihre Spende an uns überwiesen haben – jedoch ohne Angaben zum Spendenbetrag – (Datenschutz!). Sie können sich dann – wenn Sie mögen – anschließend bei diesen Spendern bedanken. Jeder Spender erhält von uns – ab einem Spendenbetrag über 50 € – eine Spendenbescheinigung, soweit auf dem Datenträger der vollständige Name mit Adresse vermerkt ist. Sollten uns die Adresse fehlen, setzen wir uns gerne zur deren Klärung mit Ihnen in Verbindung.

Selbstverständlich können Sie auch alle Angehörigen, Freunde, Bekannte, Verwandte oder auch sonstige Trauergästen direkt um eine Spende an Sie selbst bitten (z.B. Spendenbox bei der Kondolenzliste). Den entsprechenden Gesamtbetrag können Sie uns dann anschließend übergeben oder überweisen. Wir stellen Ihnen dann eine entsprechende Spendenbescheinigung aus. (Hinweis: – Sie können diese Spendensumme in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung als Ihre persönliche Spende einbringen.)

Wie spende ich zum Anlass?

Nachfolgend die Möglichkeit, wie Sie uns eine Spende zukommen lassen können.

  • Ihre Trauergäste überweisen uns Ihren persönlichen Spendenbetrag. Sie geben Ihren Trauergästen das „Spendenkennwort“ in der Traueranzeige bekannt. Soweit uns die vollständige postalische Adresse des Spenders bekannt ist, erhalten diese ab einem Betrag von 50,00 € von uns eine Spendenbescheinigung.
  • Nennen Sie in Ihrer Traueranzeige bitte auch unser Spendenkonto:

IBAN: DE89 5519 0000 0119 0140 17

BIC: MVBMDE55  Mainzer Volksbank eG

oder Sie weißen auf unser Spendenkonto auf unserer Internetseite: www.kkv-pflege.de  hin.

Sie haben Fragen zu einer Spende – Ihr Ansprechpartner beim KKV:

Bevor Sie sich für eine der vorgenannten Spendenvarianten entscheiden, nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf. Wir besprechen mit Ihnen dann das individuelle Vorgehen und auch das entsprechende „Spendenkennwort“.

Telefonische Rückfragen bitte an den Vorsitzenden des KKV:

Telefon: 06134 – 29869 0 – oder auch per eMail: fassbender-kkv@gmx.de

Im Namen aller Menschen, denen Ihre Spende zugutekommt, sagen wir an dieser Stelle schon „Herzlichen Dank“.

Spenden von Unternehmen

Spenden – auch von Unternehmen, Handwerker etc.

In der heutigen Zeit denken immer mehr Unternehmen, Freiberufler und Handwerker darüber nach, zu bestimmten Anlässen (Firmenjubiläum, Neueröffnung, Weihnachten u.v.m.) eine Spende an eine örtlich ansässige, sozial engagierte Einrichtung zu geben. Dies ist ein besonderes Zeichen, ein besonderes Geschenk, eine Wertschätzung im Rahmen einer Solidarität innerhalb einer Ortsgemeinschaft. Beim KKV werden insbesondere diese Spenden gegen Vereinsamung alter Menschen in AKK eingebracht. Gleichzeitig zeigen die Unternehmen, die Freiberufler, die Handwerker in der Öffentlichkeit hierbei auch, dass sie eine soziale Verantwortung „VorOrt“ mittragen.

Spenden – statt – Präsente

Unterstützen Sie uns deshalb hierbei, damit wir auch weiterhin Menschen Hilfe und Unterstützung und dadurch auch mehr Zuversicht und auch Lebensfreude schenken können. 

Sie können anlässlich eines entsprechenden Anlasses darauf hinweisen, dass Sie anstelle von Blumen oder Geschenke um eine Spende an den KKV zur Unterstützung dessen Hilfeleistungen bitten.

Welche Anlass-Spendenmöglichkeiten haben Sie – haben Ihre Gäste?

Sie können während Ihrer Feier eine Spendenbox mit einem Hinweis zum Spendenempfänger KKV aufstellen. Ihre Gäste können ihren persönlichen Spendenanteil hier einwerfen. Nach Ihrer Feier vereinbaren Sie mit uns eine persönliche Übergabe Ihrer Sammelspende. Ihr Vorteil: – Sie können diese Spendensumme in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung als Ihre persönliche Spende einbringen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Ihre Gäste dem KKV eine Spende direkt zukommen lassen. Die Spende muss jedoch den Hinweis auf Ihren Firmen-Namen, Ihren Anlass („Spendenkennwort“) sowie die komplette postalische Adresse des Spenders enthalten. Der Spender erhält dann ab einem Betrag von 50 € von uns eine Spendenbescheinigung.

Sie persönlich erhalten aufgrund Ihres freudigen Anlasses, nach einem Monat, von uns eine Spenderliste, mit deren Namen – jedoch ohne Angaben zum Spendenbetrag – (Datenschutz!). Sie können sich dann – wenn Sie mögen – anschließend bei diesen Spendern bedanken.

Wie spende ich zum Anlass?

Soweit Ihre Gäste uns einen persönlichen Spendenbetrag direkt überweisen sollen/wollen, nennen Sie in Ihrer Einladung an Ihre Gäste unser Spendenkonto:

IBAN: DE89 5519 0000 0119 0140 17

BIC: MVBMDE55  Mainzer Volksbank eG

Geben Sie Ihren Gästen ein „Spendenkennwort“ vor und bitten sie diese gleichzeitig, auch ihre vollständige postalische Adresse bei der Überweisung mit anzugeben. Diese benötigen wir zur Ausstellung der entsprechenden Spendenbescheinigung.

Sie haben Fragen zu einer Anlass-Spende – Ihr Ansprechpartner beim KKV:

Telefonische Rückfragen bitte an den Vorsitzenden des KKV:

Telefon: 06134 – 29869 0 –  oder auch per eMail fassbender-kkv@gmx.de 

Im Namen aller Menschen, deren Ihre Spende zugutekommt, sagen wir an dieser Stelle schon „Herzlichen Dank“.

Spenden – statt – Präsente

Unterstützen Sie uns deshalb hierbei, damit wir auch weiterhin Menschen Hilfe und Unterstützung und dadurch auch mehr Zuversicht und auch Lebensfreude schenken können. 

Sie können anlässlich eines entsprechenden Anlasses darauf hinweisen, dass Sie anstelle von Blumen oder Geschenke um eine Spende an den KKV zur Unterstützung dessen Hilfeleistungen bitten.

Welche Anlass-Spendenmöglichkeiten haben Sie – haben Ihre Gäste?

Sie können während Ihrer Feier eine Spendenbox mit einem Hinweis zum Spendenempfänger KKV aufstellen. Ihre Gäste können ihren persönlichen Spendenanteil hier einwerfen. Nach Ihrer Feier vereinbaren Sie mit uns eine persönliche Übergabe Ihrer Sammelspende. Ihr Vorteil: – Sie können diese Spendensumme in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung als Ihre persönliche Spende einbringen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Ihre Gäste dem KKV eine Spende direkt zukommen lassen. Die Spende muss jedoch den Hinweis auf Ihren Firmen-Namen, Ihren Anlass („Spendenkennwort“) sowie die komplette postalische Adresse des Spenders enthalten. Der Spender erhält dann ab einem Betrag von 50 € von uns eine Spendenbescheinigung.

Sie persönlich erhalten aufgrund Ihres freudigen Anlasses, nach einem Monat, von uns eine Spenderliste, mit deren Namen – jedoch ohne Angaben zum Spendenbetrag – (Datenschutz!). Sie können sich dann – wenn Sie mögen – anschließend bei diesen Spendern bedanken.

Wie spende ich zum Anlass?

Soweit Ihre Gäste uns einen persönlichen Spendenbetrag direkt überweisen sollen/wollen, nennen Sie in Ihrer Einladung an Ihre Gäste unser Spendenkonto:

IBAN: DE89 5519 0000 0119 0140 17

BIC: MVBMDE55  Mainzer Volksbank eG

Geben Sie Ihren Gästen ein „Spendenkennwort“ vor und bitten sie diese gleichzeitig, auch ihre vollständige postalische Adresse bei der Überweisung mit anzugeben. Diese benötigen wir zur Ausstellung der entsprechenden Spendenbescheinigung.

Sie haben Fragen zu einer Anlass-Spende – Ihr Ansprechpartner beim KKV:

Telefonische Rückfragen bitte an den Vorsitzenden des KKV:

Telefon: 06134 – 29869 0 –  oder auch per eMail fassbender-kkv@gmx.de 

Im Namen aller Menschen, deren Ihre Spende zugutekommt, sagen wir an dieser Stelle schon „Herzlichen Dank“.


Testamentsspenden

Testamentsspenden – keine einfache Angelegenheit

Ihr Vermächtnis kann hilfebedürftigen Menschen zugute kommen.

Für jeden Einzelnen von uns kommt irgendwann der Zeitpunkt, wo man sich fragt, ob man in seinem Leben alles richtig und gut gemacht hat. War man anderen Menschen gegenüber ein guter, ein fürsorgender, ein liebender, ein sozial verantwortlicher Mensch gewesen? Und letztendlich stellt sich mancher von uns auch die Frage, was denn ist, wenn man seinen letzten Weg geht? Hier können Sie selbst, frei von irgendwelchen Zwängen, entscheiden, wem Sie Ihr Vermächtnis übergeben wollen. Dazu müssen Sie selbstverständlich ein entsprechendes rechtlich, nicht anfechtbares Testament erstellen – lassen.

Kein Testament soll gerechtes Erbe von Partner und Kindern verhindern

Mit einer Testamentsspende an den KKV unterstützen Sie auch unser weiteres, zukünftiges Engagement bei der Versorgung und Betreuung alter, kranker und sonstiger der Hilfen benötigenden Menschen in und um AKK. Daraus erwirkt sich Zuversicht und auch Lebensfreude.

Testament-Spenden – als Vermächtnis

Sie haben verschiedene Möglichkeiten den KKV in Ihrem Testament zu bedenken: 

  • Sie verfassen ein vollständig handschriftlich geschriebenes Testament. Ein Testament muss Ihre vollständigen Vornamen, Ihren aktuellen Nachnamen enthalten und entsprechend auch mit Vor- und Nachnamen handschriftlich unterschrieben sein. Auch die Ortsangabe und ein Datum müssen entsprechend mit aufgeführt sein. Bei einem bestehenden handschriftlich verfassten Testament müssen Sie Änderungen, Ergänzungen, Streichungen stets handschriftlich eintragen und entsprechend auch immer wieder unterschreiben.
  • Eine zweite Möglichkeit ist ein notariell beglaubigtes Testament. Hierzu suchen Sie sich bitte einen entsprechenden Notar Ihres Vertrauens aus. Dieses Testament können Sie auch bei dem Nachlassgericht hinterlegen. Die Gebühren hierzu richten sich nach dem Vermögenswert und sind in einer Gebührentabelle festgelegt. Der Notar wird Sie hierzu gerne beraten.

Gemeinnützige Einrichtungen, wie der KKV, sind von der Erbschaftssteuer befreit. Zuwendungen in einem Testament an den KKV kommen somit unseren Hilfeleistungen, ohne steuerliche Abzüge, in vollem Umfang zugute. Sie können in Ihrem Testament auch verfügen, für was Ihre Spende verwenden soll. Dieser Zweck muss jedoch unseren satzungsgemäßen Vorschriften entsprechen.

Sie haben Fragen zu einer Testamentsspende – Ihr Ansprechpartner beim KKV:

Telefonische Rückfragen bitte an den Vorsitzenden des KKV:

Telefon: 06134 – 29869 0 –  oder auch per eMail fassbender-kkv@gmx.de 

Im Namen aller Menschen, denen Ihre Spende zugutekommt, sagen wir an dieser Stelle schon „Herzlichen Dank“.